Die Wahl des Strafverteidigers im Strafverfahren ist wesentlich und unentbehrlich für die Verteidigung im Strafverfahren, so dass die Beweise richtig genutzt und beurteilt, und anschließend positiv bei der Schuldentscheidung und Strafesetzung berücksichtigt werden. Durch anwaltliche Vertretung kann man auf der anderen Seite Rechte für die durch die Straftat verletzten Personen sichern, wie beispielsweise Schadenersatz, Schmerzensgeld.
Im Strafrecht leisten wir vor allem folgendes:
- Strafverteidigung im Strafverfahren (vor allem in dem Bereich Wirtschaftskriminalität, Straftaten gegen das Leben, Körperverletzungen, usw.)
- Strafverteidigung von jugendlichen
- Vertretung vor Gerichten und strafrechtlichen Organen
- Konsultation, Vorbereitung von Strafanzeigen
- Vertretung im Rahmen von Vorbereitungsverfahren (Beweisvorschläge, Assistenz bei allen Untersuchungen und Verhören, Ersuche auf Haftentlassung, usw.)
- Verfassung von Einsprüchen (Einspruch, Beschwerde, Revision, Beschwerde wegen Gesetzverletzung, Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens, Verfassungsbeschwerde)
- Unterlagenvorbereitung für bewehrte Einstellung der Strafverfolgung
- Vertretung des Verletzten in Adhessionsverfahren (Schadenersatz im Strafverfahren)
- Vertretung von beteiligten Personen
- Vertretung bei Ordnungswidrigkeitsverfahren