Medizinrecht | Pharmazierecht | Patientenrechte
Das Medizinrecht ist ein Rechtsgebiet, welches die Leistung der Gesundheitspflege reguliert, wo die Hauptbeziehung zwischen dem Arzt (derjenige, der die Gesundheitspflege leistet) und dem Patienten geregelt ist. Die Beziehung zwischen dem Arzt (Gesundheitseinrichtung) und dem Patienten ist aus rechtlicher Sicht eine Beziehung privatrechtlicher Natur mit Schwerpunkt auf der Autonomie des Patienten. In der Praxis bedeutet es, dass der Patient das Recht hat, frei über die Vorgehensweise bezüglich seiner Gesundheit und Gesundheitspflege zu entscheiden.
Die Medizin schreitet schnell voran auch das Medizinrecht gewinnt mit jedem Tag an Wichtigkeit. Historisch betrachtet verändert sich die Beziehung zwischen dem Arzt und dem Patienten von paternalistischen in eine partnerschaftliche Beziehung. Das Medizinrecht als solches ist nicht in einem Kodex verfasst, sondern die anwendbaren Vorschriften befinden sich in einer Reihe von Gesetzen, Verordnungen und auch in internationalen Verträgen. Auf das Medizinrecht beziehen sich die Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches, des Verwaltungsrechts, des Strafgesetzbuches aber auch des Arbeitsgesetzbuches etc.
Zu dem wichtigsten Gesetzen, die das Medizinrecht regeln gehören vor allem:
- Die Verfassung der Tschechischen Republik und die Charta der Menschenrechte und Grundfreiheiten, in denen die Hauptrechte der Patienten, wie beispielsweise das Recht auf das Leben, das Recht auf die Privatsphäre, das Recht auf die Freiheit oder auf würdige Behandlung definiert sind
- Das Abkommen über den Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten, Mitteilung des Gesundheitsministeriums Nr. 209/1992 Slg.,
- Das Abkommen über die Rechte der Kinder, Mitteilung des Gesundheitsministeriums Nr. 104/1991 Slg.,
- Das Abkommen über die Menschenrechte und die Biomedizin, Mitteilung des Gesundheitsministeriums Nr. 96/2001 Slg.,
- Das Gesetz Nr. 20/1966 Slg. über Gesundheitspflege der Bevölkerung
- Das Gesetz Nr. 66/1986 Slg. über künstlichen Schwangerschaftsabbruch
- Das Gesetz Nr. 95/2004 Slg. über Voraussetzungen zu Ausübung des Arztberufes
- Das Gesetz Nr. 160/2006 Slg. über Gesundheitspflege in nicht staatlichen Einrichtungen
- Das Gesetzt Nr. 48/1997 Slg. über öffentliche Krankenversicherung
Auf dem Gebiet des Gesundheitswesens und der Pharmazie leistet das Team der kooperierenden Rechtsanwälte der Rechtsanwaltskanzlei Grubner & Partners allgemeine Rechtsberatung. Die Mandanten sind sowohl Kliniken, Krankenhäuser, Gesundheitsweseneinrichtungen, Pharmagesellschaften und Ärzte als auch Patienten, Fonds und Stiftungsfonds oder andere Subjekte, deren Dienstleistungen sich auf das Gebiet der Medizin und des Gesundheitswesens erstrecken.
Der Standard unserer Rechtsberatung ist auf einem sehr hohen Niveau, vor allem auch deswegen, weil wir uns besonders gut auf dem Pharmamarkt auskennen, gute Kenntnisse des medizinischen Milieus haben und nicht zu letzt mit Kapazitäten aus der Medizin kooperieren.
Auf diesem Gebiet bieten wir unseren Mandanten vor allem folgende Beratung an:
Das Medizinrecht
- Rechtliche Beratung für Gesundheitsweseneinrichtungen bezüglich der Bestimmungen über die Vorgehensweise bei der Leistung der Gesundheitspflege
- Strategie und Beratung bei Verhandlungen mit Organen der Staatsverwaltung
- Die Rechtsvertretung der Krankenhäuser und Gesundheitsweseneinrichtungen bei Verfahren über Schadensersatzansprüche, die durch ärztliche Behandlung und durch Betrieb der Gesundheitsweseneinrichtung entstanden sind
- Öffentliche Ausschreibungen für Kauf von Arzneimittel und medizinischen Material
- Beratung und Vorbereitung der Verträge mit Krankenkassen
- Beratung und Vertragsvorbereitung mit Distributoren von Arzneimittel und medizinischen Material
- Rechtliche Beratung bei der Verwaltung und Bekanntgabe der Patientendokumentation, inklusive der Archivierung der Dokumentation
- Patientenbelehrung und Erteilung der Einwilligung mit der Behandlung
- Patientenaufnahme in Gesundheitsweseneinrichtung ohne Patienteneinwilligung, Prozess der Entmündigung des Patienten
- Verschwiegenheitspflicht der Mitarbeiter im Gesundheitswesen versus Informationsbekanntgabe aus der medizinischen Dokumentation
- Haftung der Ärzte und der Gesundheitsweseneinrichtungen, Schadenersatz auf dem Gebiet der Gesundheit
- Gründung von Stiftungen und Stiftungsfonds
- Sponsoringverträge und Schenkungsverträge
- Arbeitsrechtliche Beziehungen
- Verträge mit Ärzten, Schutz der Ärzte
- Monitoring der medizinischen Legislative
Das Pharmazierecht
- Rechtsberatung und Vorbereitung kompletter Dokumentation für Genehmigungsverfahren:
- Registrierung und Deregistrierung von Arzneimittel
- Produktion und Verkauf von Arzneimittel
- Arzneimittel Tests
- Arzneimittel Import
- Lizenzrechtliche Fragen
- Genehmigungen für Produktion und Distribution
- Produktkennzeichnung
- Verfahren bei dem Staatsamt für Arzneimittelkontrolle, bei Gesundheitsministerium, Preisregulierung von Arzneimitteln
- Rechtsberatung, Stellungnahme und Analyseherstellung im Bereich des Know-Hows, der Arzneimittelforschung, der klinischen Studien und der Sicherheit von Arzneimitteln
- Rechtsberatung im Bereicht des Marketingsschutzes, Distributionsverträge, Werbung und ethischer Kodexe
- Beratung auf dem Gebiet der Abfallwirtschaft in der Pharmazie
- Arbeitsrechtsbeziehungen bei den Pharmagesellschaften und bei Dienstleistern im Gesundheitswesen
- Monitoring der Legislative im Pharmabereich
Patienten und das Medizinrecht
Die Beziehung zwischen dem Arzt und dem Patienten ist eine ganz sensible Beziehung und zwar nicht nur aus rechtlicher Sicht, sondern auch aus der Sicht der Ethik, des Vertrauens, des Respekts, wo auf einer Seite der Arzt mit seiner fachlichen Qualifikation und dem korrespondierenden Verpflichtung und Verantwortung disponiert, steht auf der anderen Seite der Patient, der seine Rechte hat.
Das Menschenleben und die Gesundheit ist das Wichtigste was wir haben und es ist nicht unser Ziel, unbegründete Klagen gegen Ärzte und Gesundheitsweseneinrichtungen einzureichen. Andererseits müssen Ärzte / bzw. andere Einrichtungen des Gesundheitswesens, wie jede Berufsgruppe, für die geleistete Arbeit Verantwortung tragen.
Aus dieser Sicht ergeben sich wichtige Fragen, und zwar welche Ansprüche hat der Patient, wie grenzt man die ärztliche Versorgung ein und wie wird die Verantwortung des Arztes/ der Gesundheitsweseneinrichtung definiert, oder wie ist der Schutz der Ärzte vor allem aus der Sicht der Novellierung des Bürgerlichen Gesetzbuches ab dem Jahr 2013.
GRUBNER & PARTNERS leistet auf dem Gebiet des Patientenrechtsschutzes vor allem folgendes:
- Zugang des Patienten (oder der Verwandten oder durch Patienten bestimmten Personen) zu der Patientendokumentation
- Zustimmung des Patienten mit dem Eingriff
- Ablehnung der Behandlung durch den Patienten (Negativrevers)
- Beurteilung der Ansprüche des Geschädigten (Schmerzgeld, Kostenerstattung die mit der Behandlung verbunden sind, soziale Beeinträchtigung, Lohnerstattung für die Arbeitsunfähigkeitszeit, Sachschaden etc.) und die Vollstreckbarkeit inklusive der Beratung einer optimalen Vorgehensweise
- Vertretung der Patienten bei Verfahren wegen Gesundheitsschadensersatzansprüche, die durch ärztliche Behandlung verursacht wurden
- Klagen auf Schutz der Persönlichkeit
- Patientenaufnahme in eine Gesundheitsweseneinrichtung ohne Einwilligung des Patienten oder Entmündung/ Begrenzung der Rechtsfähigkeit