Autorisierte Dokumentenkonversion
Die Rechtsanwaltskanzlei Grubner & Partners führt die autorisierte Dokumentenkonversion gem. dem Gesetz Nr. 300/2008 Slg. durch. Diese Dienstleistung leisten wir sowohl für natürliche als auch juristische Personen, die gem. dem Gesetz ein elektronisches Postfach eingerichtet haben. Es handelt sich um die Konversion von Dokumenten, die durch Organe der Staatsverwaltung ins elektronischen Postfach geschickt worden sind (Entscheidungen, Beglaubigungen etc.) in die Papierform, jedoch mit der Gültigkeit einer öffentlichen Urkunde.
Es reicht nicht, die Post aus dem elektronischen Postfach auszudrucken. Ein solches Dokument ist nur eine Abschrift des Textes aus der elektronisch zugeschickten Post. Als solches kann man das ausgedruckte Dokument nicht als gültige und rechtsmäßig öffentliche Urkunde gegenüber den Organen der Staatsmacht benutzen. Die Gültigkeit und Rechtsmäßigkeit wird durch die Dokumentkonversion, die wir für Sie durchführen, erreicht.
Die autorisierte Dokumentenkonversion bedeutet eine komplette Konversion der Dokumente in Papierform in die elektronische Form und umgekehrt. Das Dokument, welches durch die Konversion entstanden ist, hat die gleiche Rechtswirksamkeit wie eine bis dato benutzte beglaubigte Kopie. Der Beglaubigungsvermerk jeder durchgeführten Konversion wird in der Zentralevidenz der Beglaubigungsvermerke gespeichert.
Die Konversion von Papier- in die elektronische Form - Der Mandant bringt die Dokumenatation, die er konvertieren möchte, in Papierform. Die konvertierten Dokumente werden nach Wahl des Mandanten entweder direkt in das elektronische Medium übergeben oder in die Zentraelvidenz der konvertierten Dokumente, wo diese jederzeit für den Mandanten abholbar sind.
Die Konversion von der elektronischen Form in die Papierform - Das elektronsiche Dokument kann der Mandant auf einer CD/DVD oder einem Memorystick mitbringen, oder er kann das Dokument direkt von seinem elektronischen Postfach an die Zentralevidenz weiterleiten. Bei letzterem, muss der Mandant die Versandbestätigung in die Zentralevidenz mitbrigen. Diese Bestätigung wird für die eindeutige Identifizierung des Mandaten benötigt.
Senden Sie uns das Konversionsticket an
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mit dem Auftrag für die Konversion und mit der Angabe der Konversionsanzahl.
Wir senden ihnen dann die konvertierten Dokumnte in Papierform auf die angegebene Adresse oder Sie können die Dokumente bei uns abholen. Bitte versehen Sie das Email auch mit Angaben für die Rechnungausstellung.
Wie ist der Preis?
- Eine Seite des konvertierten Dokuments kostet 30,- CZK ohne MwSt.