Die Wahl des Strafverteidigers im Strafverfahren ist wesentlich und unentbehrlich für die Verteidigung im Strafverfahren, so dass die Beweise richtig genutzt und beurteilt, und anschließend positiv bei der Schuldentscheidung und Strafesetzung berücksichtigt werden. Durch anwaltliche Vertretung kann man auf der anderen Seite Rechte für die durch die Straftat verletzten Personen sichern, wie beispielsweise Schadenersatz, Schmerzensgeld.
Auf diesem Gebiet leisten wir für die Mandanten folgende Beratung:
- Strafverteidigung in allen Stadien des Verfahrens,
- Vertretung des Verletzten im Strafverfahren, Schadenersatz durch Straftat, Adhessionsverfahren
- Strafrechtliche Haftung von Unternehmern, Statutarorganen der Handelsgesellschaften
- Vertretung bei Ordnungswidrigkeitsverfahren und anderen Verwaltungsdelikten